Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf hat in seiner Sitzung vom 29.November 2023 die Anpassung der Kostenbeitragssatzung entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetensammlung der Stadt Niedenstein zum 1.April 2024 beschlossen. Sie wird mit dem Einzug im Mai erstmals umgesetzt.
Die vollständige Satzung ist auf der Homepage hinterlegt. Die wichtigsten Änderungen:
(1) Der Kostenbeitrag beträgt je angefangenen Kalendermonat für Krippenkinder
– Kinder ab dem 10. Lebensmonat bis zum vollendeten dritten Lebensjahr:
1. Betreuung (Montag – Freitag 7.30 – 12.30 Uhr) 205,00 Euro
2. Betreuung (Montag – Freitag 7.30 – 15.00 Uhr) 307,00 Euro
3. Betreuung (Montag – Freitag 7.30 – 16.30 Uhr) 369,00 Euro
4. Frühbetreuung zubuchbar (Montag – Freitag 7.00 – 7.30 Uhr) 20,50 Euro
(2) Der Kostenbeitrag beträgt je angefangenen Kalendermonat für
Kindergartenkinder - Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt:
1. Betreuung (Montag – Freitag 7.30 – 12.30 Uhr) ohne Kostenbeitrag
(freigestellter Kostenbeitrag in Höhe von 138,67 EURO)
2. Betreuung (Montag – Freitag 7.30 – 15.00 Uhr) 41,00 Euro
(freigestellter Kostenbeitrag in Höhe von 166,40 EURO)
3. Betreuung (Montag – Freitag 7.30 – 16.30 Uhr) 83,00 Euro
(freigestellter Kostenbeitrag in Höhe von 166,40 EURO)
4. Frühbetreuung
b) zubuchbar zu 2. und 3. (Montag – Freitag 7.00 – 7.30 Uhr) 13,80 Euro,
Die Ordnung vom 1. August 2021 ist damit außer Kraft.
Herzliche Grüße
Ihr Pfarrer Johannes Böttner
Die Ordnung vom 1. August 2018 ist damit außer Kraft.
PS: Ein Auszug der Gebührensatzung reicht für die Steuererklärung!
Liebe Eltern!
Sie haben sich dazu entschieden, dass Ihr Kind unsere Evangelische Kindertagestätte Arche Noah besucht. Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns mit der Anmeldung entgegenbringen. Wir wünschen uns eine vertrauensvolle und kooperative Erziehungspartnerschaft mit Ihnen.
▪ die Ordnung der Evangelischen Kindertagesstätte Arche Noah (Seite 2-10)
Alle drei Teile wurden in enger Kooperation von Vertretern der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck - Landeskirchenamt -, der Diakonie Hessen e. V. und des Verband- des Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder in Kurhessen-Waldeck e.V. erarbeitet.
Sie sind die Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes.
Mit der Aufnahme Ihres Kindes sind Sie, als Personensorgeberechtigte, und wir, als Träger der Evangelischen Kindertagesstätte, Vertragspartner. Damit entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten. Diese werden durch die Unterschriften unter den Betreuungsvertrag angenommen.
Vorrangig jedoch möchten wir uns als Ihr Partner bei der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes verstehen. Wir möchten Ihnen auch Partner sein bei der Erfüllung eines gegebenen Taufversprechens.
Auf die Präambel der Ordnung möchten wir hier schon einmal eingehen:
Unsere Kindertagesstätte möchte die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit Ihrer Familie unterstützen, ergänzen und fortführen. Sie hat nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und nach dem Hessischen Kinder- und Jugend- hilfegesetzbuch (HKJGB) einen entsprechenden Auftrag.
Sie orientiert sich dabei am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan und will den individuellen Bedürfnissen und Interessen Ihres Kindes gerecht werden und dieses in seiner Gesamtpersönlichkeit und in Gemeinschaft mit anderen Kindern fördern.
Die Evangelische Kindertagesstätte Arche Noah orientiert sich als kirchliches Angebot an den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik und Religionspädagogik so- wie der Botschaft des Evangeliums.
Stand: 10.02.2022 J.Böttner